Brexikon – Das große Brexit-Lexikon

Banksy in Dover
Foto: „Dover Banksy“ von ijclark/Flickr; Lizenz: (CC BY 2.0)

No-Deal-Brexit, Backstop oder Handel nach WTO-Regeln: Die wichtigsten Begriffe rund um den Brexit

In der Debatte rund um den britischen EU-Austritt wird mit vielen Begriffen herumhantiert, doch was bedeuten sie? Von No-Deal-Brexit bis „People’s Vote – der wichtigste Brexit-Jargon:

„No Deal“

Bei einem sogenannten „No Deal“ verlässt Großbritannien die EU ohne jegliche Austrittsvereinbarung am 29. März. Bei diesem Szenario, vor dem viele warnen, würden Handelsbarrieren nach Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) errichtet werden. Nachdem diese Barrieren in Kraft getreten sind, kann Großbritannien versuchen, Freihandelsabkommen mit anderen Ländern zu schließen.

Handel nach WTO-Regeln

Länder, die keine Freihandelsabkommen miteinander abgeschlossen haben, tauschen Waren und Dienstleistung nach Regeln der WTO aus. Demnach setzt ein Land Zölle oder Abgaben auf Waren, die importiert werden, fest. Die EU hebt derzeit zum Beispiel hohe Zölle auf landwirtschaftliche Produkte ein. Laut WTO-Regeln müssen die Zölle aber für alle WTO-Mitglieder ohne Freihandelsabkommen gelten, einzelne Mitglieder können nicht bevorzugt behandelt werden. Wenn also Großbritannien künftig einen bestimmten Prozentsatz an Zöllen auf bestimmte Waren aus der EU einheben will, muss derselbe Prozentsatz auf dieselben Waren anderer WTO-Mitglieder eingehoben werden. Außer es gibt ein …

Freihandelsabkommen

Ein Abkommen zwischen zwei oder mehreren Staaten, das Zölle und Handelsbarrieren verringert, diese aber nicht notwendigerweise komplett beseitigt. Ziel eines solchen Abkommens ist die Steigerung des Handels zwischen den teilnehmenden Staaten durch Abbau von Handelsbarrieren. Neben Zöllen werden in Freihandelsabkommen oft auch gemeinsame Regeln und Produktstandards festgesetzt.

Gemeinsamer Binnenmarkt

Im gemeinsamen EU-Binnenmarkt sollen Waren, Dienstleistungen, Kapital und Menschen frei zwischen den EU-Staaten sowie assoziierten Staaten wie Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz verkehren können. Dazu gibt es gemeinschaftliche Standards und Regeln. Die vier Freiheiten (Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen) sind untrennbar miteinander verbunden. Besonders der freie Personenverkehr stieß in Großbritannien auf Widerstand. Diese Freiheit ermöglicht es Bürgern des EU-Binnenmarkts, ohne Einschränkungen in ein Mitgliedsland zu reisen, sich dort niederzulassen, dort zu studieren oder zu arbeiten.

Zollunion

Die Mitglieder einer Zollunion verhängen keine gegenseitigen Zölle und Abgaben. Zölle auf Waren, die von außerhalb der Zollunion kommen, werden einheitlich eingehoben. Die EU-Zollunion besteht aus den EU-Mitgliedsstaaten und einigen Nichtmitgliedsstaaten, die alle gemeinsame Außenzölle einheben. Einzelne Mitglieder der Zollunion können keine eigenen Handelsabkommen schließen, stattdessen werden derartige Abkommen gemeinschaftlich für alle Mitglieder der Zollunion abgeschlossen.

Artikel 50

Der Artikel 50 ist Teil des EU-Vertrags von Lissabon und regelt, wie ein Mitgliedsland die Union verlassen kann. Außerdem sieht er vor, dass das auslösende Mitgliedsland die EU innerhalb von zwei Jahren verlassen soll. Großbritannien hat die Scheidung nach Artikel 50 Ende März 2017 eingereicht, was bedeutet, dass Großbritannien Ende März 2019 die EU verlässt. Laut dem Europäischen Gerichtshof hat aber Großbritannien bis 29. März das Recht, vom Artikel 50 zurückzutreten – ohne Zustimmung der anderen EU-Staaten.

Übergangsperiode

Die Übergangsperiode ist im zwischen der britischen Regierung und der EU ausgehandelten Austrittsvertrag festgesetzt. Sie dauert 21 Monate und beginnt mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU am 29. März 2019 und endet 2021, kann aber um zwei Jahre verlängert werden, falls beide Seiten dem zustimmen. In dieser Übergangsperiode würde Großbritannien weiter im Binnenmarkt bleiben, müsste sich allerdings weiter an EU-Regeln halten, hat aber in den EU-Institutionen kein Mitspracherecht mehr. Mit der Übergangsfrist gewinnen Großbritannien und die EU Zeit, um einen Vertrag über ihre künftigen Beziehungen zu verhandeln, damit der Austritt möglichst reibungslos verläuft.

Austrittsvertrag / Geregelter Austritt

Stimmt das britische Parlament dem gemeinsam ausgehandelten Austrittsvertrag zu, kommt es zu einem geregelten Austritt Großbritanniens aus der EU. Auf 585 Seiten wurde unter anderem festgelegt, wie viel Großbritannien der EU als Teil des Scheidungsdeals zahlen muss, darüber hinaus Dauer und Formalitäten der Übergangsperiode sowie die Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien und die Rechte von Briten in der EU. Der Austrittsvertrag enthält keine rechtlich verbindlichen Punkte über die künftigen Handelsbeziehungen der EU mit Großbritannien. Auch der Backstop, der besonders bei Euroskeptikern in London umstritten ist, ist im Austrittsvertrag enthalten.

Backstop

Aufgrund des Karfreitagsabkommens, das den Bürgerkrieg in Nordirland beendete, gibt es zwischen der Republik Irland und Nordirland keine „harte Grenzen“, also keine Passkontrollen oder Kontrollen von Waren und Gütern am Grenzübergang. Die Republik Irland wie auch das Vereinigte Königreich, die Isle of Man und die Kanalinseln formen die „Common Travel Area“, ein gemeinsames Gebiet mit offenen Grenzen. Der im Austrittsvertrag festgelegte Backstop ist dazu gedacht, dass die im Karfreitagsabkommen vereinbarten offenen Grenzen zwischen Nordirland und der Republik Irland auch nach einem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs bestehen bleiben. Der Backstop ist eine Art Versicherung: Er tritt nur dann in Kraft, wenn die Gespräche über die künftigen Handelsbeziehungen zwischen Großbritannien und der EU nicht zum Erfolg führen.

Der Backstop sieht vor, dass das Vereinigte Königreich so lange in der EU-Zollunion bleibt, bis eine Einigung über die künftigen Handelsbeziehungen erreicht ist. Darüber hinaus müsste Nordirland gewisse Regeln des gemeinsamen Binnenmarkts befolgen. Kritiker des Backstops sehen darin die Gefahr eines Auseinanderbrechens des Vereinigten Königreichs, wenn Nordirland permanent diese Binnenmarktregeln befolgen müsste. Sie fordern daher eine zeitliche Begrenzung des Backstops, was die EU bisher ablehnt.

„People’s Vote“

Britische Brexit-Gegner wollen angesichts der chaotischen Verhandlungen und diverser Schreckensszenarien, die Experten bei einem britischen EU-Austritt befürchten, ein zweites Mal über den Brexit abstimmen lassen. Sie nennen dieses zweite EU-Referendum „People’s Vote“. Wie genau dieses zweite Referendum aussehen soll, ist nicht klar, vorgeschlagen wurde allerdings, dass es am Abstimmungszettel nicht mehr zwei, sondern drei Optionen geben soll:

  • den Austrittsdeal von Theresa May,
  • Austritt ohne Deal,
  • Verbleib in der EU.

Es gibt aber auch Vorschläge mit nur zwei Optionen, für oder gegen einen Verbleib in der EU. Gegner einer zweiten Abstimmung sehen darin den Versuch, das Ergebnis der ersten Abstimmung umzukehren. Befürworter argumentieren, dass vielen Wählern beim ersten Referendum nicht klar gewesen sei, wofür oder wogegen sie konkret stimmen. Kleines Hindernis: Die Vorlaufzeit für ein neues Referendum beträgt Monate, der EU-Austritt müsste also verschoben werden. Dem müssten wiederum alle 27 EU-Staaten zustimmen.

Autor: Stefan Binder.
Veröffentlicht am 2.9.2019.

Weiterführende Links:
BinDerStefan.at: Die wichtigsten Fragen zum britischen EU-Referendum

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