Was bei Fotos in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu beachten ist

Skyline von Dubai im Sonnenuntergang.

Die wichtigsten Regeln für das Fotografieren in Dubai und Co. 

Eine Insel, die aussieht wie eine Palme; eine andere, die einer Weltkarte gleicht. Blaue Strände, glitzernde Wolkenkratzer in einer sonst unwirklich wirkenden Wüstenlandschaft – optisch hat das Emirat Dubai viel zu bieten. Nicht umsonst ist die Stadt in der Wüste Anziehungspunkt für Touristen und Geschäftsmänner aus aller Welt. Die Erinnerungen wollen festgehalten werden.

An öffentlichen Orten Fotos und Videos zu machen ist in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) nicht verboten und in der Regel völlig unproblematisch. Dennoch gibt es einige Dinge zu beachten, um nicht mit den Gesetzen des Landes (siehe dazu: Vom Schein und Sein der Emirate) in Konflikt zu kommen:

1. Keine Aufnahmen von Regierungsgebäuden oder Militäranlagen

Der Hinweis ist nicht nur für die Emirate oder Arabische Staaten ratsam, kann aber besonders im Nahen Osten zu gravierenderen Problemen führen: Militäranlagen, Regierungsgebäude oder der Regierung nahe stehenede Organisationen sollten nicht fotografiert werden.

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Für Ausländer ohne Arabischkenntnisse ist freilich nicht immer auf den ersten Blick sichtbar, ob ein Gebäude unter diese Kategorie fällt. Auch wer auf eigene Faust in die Wüste will (wovon ohnehin abzuraten ist), sollte sich auch zuvor über etwaige militärische Sperrgebiete informieren, damit man nicht auf Soldaten statt Kamele trifft.

2. Keine Fotos von Menschen ohne vorherige Zustimmung

So üblich die Einschränkungen bei militärischen Anlagen auch im Westen sind, so ungewöhnlich können auf Besucher die Gesetze zum Ablichten von Menschen wirken.  Denn in den Vereinigten Arabischen Emiraten kann das Fotografieren oder Filmen von Personen ohne ihre vorherige Zustimmung einen Gesetzesbruch darstellen. Laut Paragraph 378 des Strafgesetzbuches der Emirate ist es eine Verletzung der Privatsphäre oder des Familienlebens, wenn Fotos von Personen ohne deren Zustimmung (außer in gesetzlich erlaubten Umständen – siehe Punkt 3) gemacht werden. Kamera oder Smartphone können beschlagnahmt werden, im schlimmsten Fall droht sogar eine Inhaftierung. Auch die Verbreitung derart illegal gemachter Aufnahmen kann strafbar sein. 

Auch Paragraf 21 des Gesetzes gegen Cyberkriminalität verbietet das Verwenden eines “Gerätes, um die Privatsphäre einer dritten Partei durch Fotoaufnahmen, der Übermittlung oder Kopie dieser Aufnahmen” zu verletzen. Laut Khaleej Times kann das Fotografieren von Kindern ohne der Zustimmung ihrer Eltern zu einer Geldstrafe von bis zu 500.000 Dirham (rund 125.000 Euro) oder einer Gefängnisstrafe von mindestens sechs Monaten führen.

3. Kein Verbreiten oder Teilen von Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis

Auch die Urheberrechtsgesetzgebung ist bei Aufnahmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu beachten. Paragraph 43 des Urheberrechtsgesetzes der VAE verbietet es Aufnahmen von Personen zu behalten, zu zeigen, zu verbreiten oder zu veröffentlichen ohne vorherige Zustimmung der Person. Auch bei Verletzung dieses Paragraphen sind empfindliche Geld- oder sogar Gefängnisstrafen zu befürchten. 

Doch das Gesetz sieht auch Ausnahmen vor: Wurde die Aufnahme bei einer öffentlichen Veranstaltung gemacht, handelt es sich bei der aufgenommen Person um eine offizielle Persönlichkeit oder eine Berühmtheit oder wurde die Veröffentlichung der Aufnahme durch die Behörden genehmigt, so sind keine Konsequenzen zu befürchten. 

Autor: Stefan Binder
Veröffentlicht am 29.2.2020
Titelbild: Stefan Binder ©

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